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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der cws.it.systems - fine.art.webdesign
(im folgenden Auftragnehmer - AN - genannt)
 §1 Allgemeines
1. Unsere AGB sind Bestandteil aller Verträge mit der cws.it.systems
2. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Die Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung und ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers.
 §2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der AN hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
 §3 Vergütung
1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Summe. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2. Falls nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung und Annahme.
 §4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Texten etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend Vereinbarung berechnet.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, der entsprechende Vollmacht erteilt.
3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind werden vom Auftraggeber erstattet.
 §5 Eigentumsvorbehalt
1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
 §6 Korrektur und Belegmuster
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich je nach Vereinbarung - entweder vor Veröffentlichung der Internetseiten oder bis spätestens 6 Tage nach Veröffentlichung im WWW die Seiten zu lesen und Korrekturen oder Änderungswünsche schriftlich (auch per e-mail) zu formulieren. Im Projektpreis sind 2 Stunden Aufwand für Korrekturleistungen - die sich im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung bewegen - innerhalb der oben genannten Frist - mit enthalten. Alle weiteren Aufwendungen, auch wenn sie später gemeldet werden, sind vom Auftraggeber als Sonderleistung zu vergüten.
2. Wünscht der Auftraggeber ein Muster der Internetseiten als Ausdruck, so ist das vertraglich zu vereinbaren.
 §7 Haftung
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der AN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der AN nicht.
5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim AN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der AN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den AN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 §8 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen in das Ausland.

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